6.3. folgende Gegenstände mit Einverständnis von C.________ vernichtet werden: - Diverse Kleidungsstücke, Schuhe, ein Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und einem elektronischen Schlüssel 6.4. C.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils folgender Gegenstand zurückgegeben wird: - eine Armbanduhr Marke ________ II. Es wird festgestellt, dass A.________ im Zustand der Schuldunfähigkeit (Art. 19 Abs. 1 StGB) die folgenden Tatbestände erfüllt hat: 1. versuchte vorsätzliche Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), begangen am 27. November 2019, in Biel/Bienne, z.N. von C.________,