5. betreffend Zivilpunkt erkannt wurde, dass 5.1. die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers C.________ in Anwendung von Art. 54 OR e contrario abgewiesen wurde, 5.2. die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin E.________ in Anwendung von Art. 54 OR e contrario abgewiesen wurde, und 5.3. für die Beurteilung der Zivilklagen keine Kosten ausgeschieden wurden.