Im Jahre 2004 wurden der Familie Niederlassungsbewilligungen ausgestellt. Diese sind in den Jahren 2005/2006 wegen längerer Auslandsabwesenheit erloschen. In den Folgejahren lassen sich die Aufenthalte nur teil rekonstruieren. Jedenfalls teilweise hielt sich der Beschuldigte im Ausland auf, insbesondere in Deutschland (pag. 776). Ende 2013/Anfangs 2014 bemühte sich der Beschuldigte in der Schweiz um Reisedokumente. Im Jahr 2015 wurde er aus Deutschland, und im Jahr 2017 aus den Niederlanden in die Schweiz zurückgeschafft (pag. 776, 800, und nicht umgekehrt, so wie dies im des SEM Bericht erwähnt wird).