Zusammen mit seinen Eltern, seinem Bruder und dessen Verlobten machte die Familie im Wesentlichen geltend, seit Jahren im Heimatland verfolgt und interniert gewesen zu sein. Aufgrund der Schwere der erlittenen Verfolgungsmassnahmen und weil der Fall Amnesty International bekannt war, wurde der Familie am 29. November 1993 in der Schweiz Asyl gewährt (vgl. zum Ganzen: Bericht SEM). Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen dürfte sich der Beschuldigte ab dem Jahre 1996 teilweise im Ausland sowie teilweise in der Schweiz aufgehalten haben (pag. 775 ff.). Im Jahre 2004 wurden der Familie Niederlassungsbewilligungen ausgestellt.