Es ist dem Sachverständigen zu folgen, dass hinreichend Aussicht auf eine entsprechende Motivierbarkeit des Beschuldigten zur (weiteren) Teilnahme an der Therapie besteht (pag. 1520 f.), zumal sich in der Klinik Etoine gezeigt hat, dass die ihm verabreichten Medikamente durchaus ihre Wirkung zeigen und einen Verbesserung seines Zustandes herbeiführen können (vgl.