Ergänzend führte der Gutachter aus, dass man eine Bildgebung standardmässig mache, um körperliche Ursachen definitiv ausschliessen zu können (pag. 1520). Zudem hielt der Gutachter fest, dass eine körperliche Ursache gar noch schlimmer wäre als eine Schizophrenie, da hierfür – im Gegensatz zu einer schizophrenen Grunderkrankung – kaum Behandlungsmöglichkeiten bestünden (pag. 1520; im Falle körperlicher Ursachen wäre also mangels Therapiemöglichkeit wohl eine Verwahrung in Betracht zu ziehen).