Der Sachverständige hat diesbezüglich ergänzend ausgeführt, körperliche Ursachen seien unwahrscheinlich, da die Krankheit so überdauernd ist (pag. 1241). In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Gutachter, dass organische Ursachen höchst unwahrscheinlich seien und der Beschuldigte keine Symptome zeige, welche auf einen Hirntumor usw. hindeuten würden (pag. 1520). Ergänzend führte der Gutachter aus, dass man eine Bildgebung standardmässig mache, um körperliche Ursachen definitiv ausschliessen zu können (pag.