Dem erwähnten Zeugnis ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte seit September 2019 und damit erst seit wenigen Tagen in (ambulanter) Behandlung war. Bei der Unterzeichnerin dieses Berichts handelt es sich um eine Fachärztin für Kardiologie. Dass diese im Rahmen einer Konsultation zu einer nicht bekannten Thematik keine psychische Erkrankung diagnostizierte, lässt am gerichtlichen Gutachten keine Zweifel aufkommen. Weiter verweist der Beschuldigte auf einen Austrittsbericht der Klinik Bellelay, in welcher er im Juli 2019 für vier Nächte im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung untergebracht war (pag. 734). Vorab ist fraglich, ob dieser Be-