852 ff.), der Austrittsbericht der Station Etoine vom 28. August 2020 und der Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun über den Beschuldigten zugestellt. Im Gutachten sowie in seinen mündlichen Erläuterungen anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Verhandlung hat der Sachverständige die entsprechenden Unterlagen berücksichtigt und in einen schlüssigen Kontext zu seinen Erkenntnissen gestellt. Die Diagnose der Schizophrenie steht im Einklang mit den Diagnosen der Station Etoine. Während die Station Etoine im Bericht vom 23. Januar 2020 (pag.