Im Hinblick auf die erstinstanzliche Hauptverhandlung wurde der Sachverständige zudem mit dem Entwurf des Austrittsberichts der Station Etoine vom 5. August 2020 sowie weiteren Unterlagen bedient (pag. 1240). Vor der oberinstanzlichen Verhandlung wurden dem Sachverständigen weiter die Akten der Migrationsbehörde sowie die Krankengeschichte der Station Etoine (pag. 852 ff.), der Austrittsbericht der Station Etoine vom 28. August 2020 und der Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun über den Beschuldigten zugestellt.