1519 ff.), wobei er seine Ausführungen im Gutachten jeweils – auch mit Blick auf den neusten Stand – bestätigte. Der Sachverständige diagnostizierte beim Beschuldigten eine deutlich ausgeprägte Schizophrenie. Er bejahte eine Rückfallgefahr und führte aus, dass am ehesten ähnliche Straftaten wie die Bisherigen zu erwarten sind. Solange der Beschuldigte weiterhin in einem deutlich psychotischen Zustand verbleibe, sei die Wahrscheinlichkeit für erneute Gewaltdelikte relativ hoch. Die entsprechende Grunderkrankung bestehe weiterhin und diese stehe mit den vorgeworfenen Taten in deutlichem Zusammenhang.