Dabei drehte sich der Beschuldigte mehrmals mit erhobenem Klappmesser zu seinen Verfolgern um, damit er diese auf Distanz halten konnte. Das mit der Spitze auf seine Verfolger gerichtete Messer signalisierte eine Gefahr, welche die Strafkläger dazu bewegte, aus Angst vor Verletzungen zurückzuweichen. Mithin hat der Beschuldigte die beiden Strafkläger in Angst und Schrecken versetzt. Dafür, dass die beiden Strafkläger den Beschuldigten als Bedrohung wahrgenommen haben, spricht denn auch, als diese einen Pfefferspray gegen den Beschuldigten eingesetzt haben.