Das Beweisergebnis hat ergeben, dass die beiden Strafkläger F.________ (Strafkläger 1) und G.________ (Strafkläger 2) dem Beschuldigten nach dessen Übergriffen auf den Strafkläger 2 (vgl. dazu oben Ziff. 14, versuchte Nötigung z.N. des Strafklägers 2) und die Straf- und Zivilklägerin 2 (vgl. dazu oben Ziff. 15, Drohung und Beschimpfung z.N. der Straf- und Zivilklägerin 2) durch den K.________ (Warenhaus) folgten. Dabei drehte sich der Beschuldigte mehrmals mit erhobenem Klappmesser zu seinen Verfolgern um, damit er diese auf Distanz halten konnte.