16. Drohung z.N. der Strafkläger 1 und 2 16.1 Tatbestand 16.1.1 Theoretische Ausführungen Bezüglich den allgemeinen Ausführungen zum Tatbestand der Drohung kann auf die obigen Erwägungen unter Ziff. 15.1.1 sowie die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1348 f., S. 44 f. der Urteilsbegründung) verwiesen werden. 16.1.2 Subsumtion Das Beweisergebnis hat ergeben, dass die beiden Strafkläger F.________ (Strafkläger 1) und G.________ (Strafkläger 2) dem Beschuldigten nach dessen Übergriffen auf den Strafkläger 2 (vgl. dazu oben Ziff.