180 StGB). Im Weiteren kann hinsichtlich des Tatbestandes der Drohung wiederum vollumfänglich auf die allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1348 f., S. 44 f. der Urteilsbegründung). 15.1.2 Theoretische Ausführungen zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1349, S. 45 der Urteilsbegründung). 15.1.3 Subsumtion