Berner Jura-Seeland stellte vorliegend am 18. November 2020 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland einen Antrag auf Anordnung einer Massnahme im Verfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person (Art. 374 ff.; pag. 1086 ff.). Demnach hat vorliegend weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch für die entsprechende Tat zu erfolgen. Vielmehr ist im Urteil festzustellen, dass der Beschuldigte den Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung im Zustand der Schuldunfähigkeit erfüllt hat.