Das Gericht erachtet es entsprechend als erstellt, dass der Beschuldigte sich – auf der Flucht vor F.________ und vor G.________ – mehrmals gegen diese beiden umgedreht und mit erhobenen Klappmesser (Ass. 050), mit der Spitze gegen vorne gerichtet auf sie gezeigt hat. Auch hat der Beschuldigte mit dem Messer herumgefuchtelt. Die beiden Opfer sind jeweils zurückgewichen, wenn der Beschuldigte eine Bewegung ausgeführt hat.