19 wegungen des Beschuldigten im 1. OG lässt F.________ unerwähnt. Gleichzeitig bringt aber während seiner Einvernahme vom 27.11.2019 selber vor, dass er sich an viele Dinge nicht mehr exakt erinnern könne (pag. 656, Z. 149 ff.). So scheint F.________ beispielsweise auch die Anwesenheit von G.________ im 1. OG des K.________ (Warenhaus) lange gar nicht bewusst gewesen zu sein; immerhin erwähnt er diesen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Sturz des Beschuldigten mit keinem Wort. Insgesamt dürfte die Tatsache, dass F.______