Gleichzeitig geben sie aber auch zu, wenn sie sich an etwas nicht erinnern können bzw. gewisse Sachen nicht gesehen haben. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat, kann dem Beschuldigten anhand der fraglichen Videoaufnahmen auf seiner Flucht vor den Mitarbeitern zudem quasi durch das 1. OG des Geschäfts gefolgt werden. Im Besonderen ist gut zu erkennen, wie der Beschuldigte direkt vor seinem Sturz über den Kleiderständer mit ausgestrecktem Arm fuchtelnde Bewegungen in Richtung von G.________ macht (vgl. Kamera C14, 1. Video, 18:11:50 Uhr).