(Warenhaus) als Ladenüberwacher arbeitete, indem er diesem mit der Faust ins Gesicht im Bereich des Mundes geschlagen habe, als dieser mit Hilfe von zwei weiteren Mitarbeitern den Beschuldigten zu Boden habe führen wollen. Durch den Schlag habe der Strafkläger 1 eine blutende Wunde an der Oberlippe erlitten. Durch die anschliessende körperliche Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten sei ausserdem eine kleine Abschürfung im Bereich des Halses des Strafklägers 1 entstanden.