Übereinstimmend haben die Straf- und Zivilklägerin 2 sowie T.________ bzw. U.________ als Auskunftspersonen zudem berichtet, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 vom Beschuldigten als «Schwarzkopf» oder ähnlich bezeichnet worden sei. Gemäss der Straf- und Zivilklägerin 2 hat der Beschuldigte beim Weggehen ihr zudem nachgeschrien: «Du bist schuld, es ist wegen euch!». Ob sich der von der Straf- und Zivilklägerin 2 geschilderte «Hassblick» (pag. 627) objektivieren lässt, kann offen bleiben. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte sie mit strengem Gesichtsausdruck ansah. Der Beschuldigte bestritt nicht, dass er ein Messer in der Hand hielt.