Dazu ist zu sagen, dass der Verteidigung des Beschuldigten zwar darin zuzustimmen ist, dass die drei jungen Frauen sich zur fraglichen Aussage des Beschuldigten eher zurückhaltend äussern. Dies vermag aber nichts daran zu ändern, dass alle drei das Wort "Schwarzkopf" ausdrücklich erwähnt haben. U.________ hat sogar bereits bei ihrem telefonischen Kontakt mit der Regionalpolizei Seeland- Berner Jura am 29.11.2019 erklärt, dass der Beschuldigte eben dieses Wort gesagt habe (vgl. Berichtsrapport vom 29.11.2019, pag.