___ und U.________ bzw. G.________ und F.________ in Übereinstimmung bringen, welche ihre Wahrnehmungen der Geschehnisse ebenso glaubhaft geschildert haben. Demgegenüber sind die Aussagen des Beschuldigten als widersprüchlich und inkohärent zu bezeichnen und vermögen der Glaubhaftigkeit der Schilderungen von E.________ bzw. der befragten Auskunftspersonen nicht entgegenzustehen.