__ nicht in wesentlichem Masse zuträglich sind. Sie beweisen einzig die Präsenz von drei dunkelhäutigen jungen Frauen sowie die Tatsache, dass bei der Rolltreppe im 2. OG des K.________ (Warenhaus) zum Tatzeitpunkt eine Unruhe entstanden ist. Das Gericht stützt sich bei der Beurteilung der Tatvorwürfe daher grossmehrheitlich auf subjektive Beweismittel in Form der Aussagen der beteiligten Personen.