10.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigten bestreitet den vorgeworfenen Sachverhalt vollumfänglich und macht geltend, er habe der Straf- und Zivilklägerin 2 weder gedroht noch diese als «Schwarzkopf» bezeichnet. Er habe der Straf- und Zivilklägerin 2 lediglich gesagt, dass er ein Messer habe und sie die Polizei rufen solle. 10.3 Beweismittel Die Vorinstanz brachte die objektiven und subjektiven Beweismittel auch hier korrekt ins Verfahren ein und gab diese richtig zusammengefasst wieder (pag. 1343 ff., S. 39 ff. der Urteilsbegründung), worauf wiederum vollumfänglich verwiesen werden kann.