9. Vorfall K.________ (Warenhaus) / Vorwurf der versuchten Nötigung z.N. G.________ 9.1 Vorwurf gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft Dem Beschuldigten wird in Ziff. 4 des Antrags der Staatsanwaltschaft – soweit oberinstanzlich noch relevant – weiter vorgeworfen, am 27. November 2019, um 18.07 Uhr, im 2. OG des K.________ (Warenhaus) an der R.________ (Strasse) in Biel, eine versuchte Nötigung begangen zu haben, indem er (pag. 1089): vom Verkäufer G.________ verlangte, dass er die Polizei rufe und als dieser der Aufforderung nicht nachkam, ihn am linken Arm packte, ein Klappmesser (Ass.