Mit dem Messer hat der Beschuldigten dann die Kehle des Straf- und Zivilklägers aufgeschnitten (siehe dazu insbesondere die Aussagen des Zeugen N.________ [pag. 552]). Anschliessend stach der Beschuldigte mehrmals mit dem Messer auf das Opfer ein, als es bereits am Boden lag und blutete. Er liess von seinem Vorhaben erst ab, als Dritte intervenierten und Stühle nach ihm schmissen (siehe dazu insbesondere die Aussagen der Zeugen O.________ [pag. 540 und 543], P.________ [pag. 579] und Q.________ [pag. 640]). Die Aussagen der Zeugen stehen mit den objektiven Beweismitteln, insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten und den Videoaufnahmen, im Einklang.