Diesen Erwägungen schliesst sich die Kammer vollumfänglich an, zumal der entsprechende Sachverhalt auch oberinstanzlich nicht strittig blieb. Präzisierend ist gestützt auf die von der Vorinstanz zusammengefassten Zeugenaussagen sowie die Videoaufnahmen nach Ansicht der Kammer erstellt, dass der Beschuldigte mit grosser Brutalität und zielgerichtet vorging. So hat er sich dem Opfer von hinten angenähert, dessen Kopf gepackt und nach hinten gezogen, so dass die Kehle frei gewesen ist. Mit dem Messer hat der Beschuldigten dann die Kehle des Straf- und Zivilklägers aufgeschnitten (siehe dazu insbesondere die Aussagen des Zeugen N.____