11 Am Rücken rechtsseitig der Brustwirbelsäule, ca. auf Höhe der 10. Rippe, hat C.________ aufgrund der Messerstiche eine ca. 1cm lange und bis ca. 0.2cm klaffende Hautdurchtrennung und am Rücken linksseitig, in der mittleren Schulterpartie, eine ca. 1cm lange und ca. 0.4cm klaffende Hautdurchtrennung erlitten (vgl. pag. 500 f.). Diese führten zu einer dezenten Luft- und Blutbrust linksseitig, welche ebenfalls zu lebensbedrohlichen Komplikationen, wie etwa einem relevanten Blutverlust, einem Spannungspneumothorax oder einer Infektion, führen kann.