C.________ hat durch die verschiedenen Messerschnitte eine ca. 28cm lange Hautdurchtrennung am Hals erlitten, wobei sich der Schnitt vom rechten Ohr bis über die Mitte des Halses auf die linke Seite gezogen und das rechte Ohrläppchen durchtrennt hat (vgl. pag. 500). Zusätzlich hat C.________ eine ca. 4cm und eine ca. 5cm lange Hautdurchtrennung in der Mitte des Halses erlitten. In den Wundtiefen dieser drei Schnittverletzungen ist die rechte Drossel- und Gesichtsvene verletzt worden.