unvermittelt von hinten angenähert. Daraufhin hat er diesem mit einem 17.4cm langen Klappmesser EIE KF-753 (Klingenlänge 7.5cm, Ass. 050, vgl. pag. 469) mehrere Schnittverletzungen am vorderen Halsbereich und zwei Stichverletzungen im Bereich des Rückens und der linken Flanke auf Höhe des Brustkorbes zugefügt. C.________ hat den Beschuldigten weder kommen sehen noch die Möglichkeit gehabt, den Angriff abzuwehren. Der Beschuldigte hat erst von C.________ abgelassen, als mehrere Drittpersonen interveniert haben.