noch eine der übrigen befragen Personen den Beschuldigten kannte und entsprechend ein Interesse daran haben könnte, diesen falsch zu belasten. Überdies sind die Ausführungen zum Tatablauf allesamt als detailliert zu bezeichnen und lassen sich weitestgehend problemlos mit den Aufzeichnungen der Überwachungskamera in Übereinstimmung bringen.