Dieser lässt sich überdies anhand der vorliegenden Aufnahmen der Videoüberwachung im Uhrengeschäft gut rekonstruieren. Die Aussagen der befragten Personen vermögen das grundsätzliche Geständnis des Beschuldigten weiter zu stützen. Sie sind allesamt als glaubhaft zu qualifizieren, dies nicht zuletzt deshalb, weil weder C.________ noch eine der übrigen befragen Personen den Beschuldigten kannte und entsprechend ein Interesse daran haben könnte, diesen falsch zu belasten.