8.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er sich am fraglichen Tag um die besagte Zeit im J.________ (Detailhändler) aufhielt und er dem Straf- und Zivilkläger 1 mit einem Messer die im Antrag der Staatsanwaltschaft umschriebenen Verletzungen zugefügt hat, auch wenn er – so der Beschuldigte – keine genauen Erinnerungen mehr daran habe, was genau passiert sei. Der Beschuldigte macht geltend, er habe sich bedroht gefühlt (der Straf-und Zivilkläger habe ihm «ein Gesicht gemacht»).