Demzufolge sein A.________ vom Vorwurf der unter Ziff. II.1 – 5 hiervor aufgeführten Taten freizusprechen. IV. Es sei gegenüber A.________ eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB anzuordnen. 7 V. A.________ sei gemäss Verfügung der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. August 2021 zwecks Sicherung der unter Ziff. IV. beantragten Massnahme in Sicherheitshaft zu belassen. VI.