Ferner stellten die Einwohner- und Spezialdienste (ESD) der Stadt Biel dem Obergericht des Kantons Bern am 15. November 2021 die Migrationsakten betreffend den Beschuldigten (Akten betreffend den Beschuldigten [zugestellt via Webtransfer]; Originaldossier der Familie des Beschuldigten betreffend der Jahre 2014 – 2018) zu. Diesbzezüglich wurde den Parteien mit Verfügung vom 18. November 2021 mitgeteilt, dass beabsichtigt werde, die fraglichen Akten nach Rechtskraft des Urteils an die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel zu retournieren bzw. die via Webtransfer zugestellten Akten zu vernichten (pag. 1473