1519 ff.). Dieser hatte den Beschuldigten kurz vor der Berfungsverhandlung am 8. Dezember 2021 im Regionalgefängis Thun besucht und darüber einen kurzen Bericht, datierend vom 8. Dezember 2021, verfasst (pag. 1510 ff.). Der Beschuldigte hingegen blieb der oberinstanzlichen Verhandlung unentschuldigt fern, weshalb keine ergänzende Einvernahme durchgeführt werden konnte. Ferner stellten die Einwohner- und Spezialdienste (ESD) der Stadt Biel dem Obergericht des Kantons Bern am 15. November 2021 die Migrationsakten betreffend den Beschuldigten (Akten betreffend den Beschuldigten [zugestellt via Webtransfer];