[Verfügungen betreffend DNA und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie Eröffnungsformel] 2. Berufung Gegen das Urteil der Vorinstanz meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, mit Schreiben vom 12. April 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 1295). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 17. Juni 2021 (pag. 1305 ff.) und wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 18. Juni 2021 (pag. 1374 f.) am 28. Juni 2021 (pag. 1388) zu-