2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin E.________ wird in Anwendung von Art. 54 OR e contrario abgewiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. IX. 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 6 Monate, d.h. bis zum 30.09.2021, bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). 2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Taschenmesser mit Holzgriff «Model EIE KF-753» (Ass. 050; Tatmesser)