Die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 20'000.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und inkl. Kosten uR Privatklägerschaft) von CHF 48'079.10, insgesamt bestimmt auf CHF 68'079.10, werden dem Kanton Bern auferlegt (Art. 419 StPO). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] VII. [amtliche Entschädigung] VIII. Betreffend Zivilpunkt wird erkannt: 1. Die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers C.________ wird in Anwendung von Art. 54 OR e contrario abgewiesen.