_ 2026) 2.3 Die Sicherheitsleistung von CHF 20'000.00 wird der berechtigten Person zurückerstattet (Ziff. III/3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 4. Juni 2020 in D.________ (Ort), Restaurant E.________ (Restaurant), zum Nachteil von C.________, geboren P.________ (Datum), und gestützt darauf sowie in Anwendung der Artikel 40, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 51, 66a Abs. 1 Bst. h, 67 Abs. 3 Bst. b, 187 Ziff. 1 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten.