VIII. Verfügungen Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 57 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 23. Februar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: