Angesichts dessen und weil Rechtsanwalt B.________ den Beschuldigten wie erwähnt bereits im erstinstanzlichen Verfahren vertrat, wird dieser Posten halbiert, was einer Entschädigung von CHF 235.00 für Kopien gleichkommt. Darüber hinaus gibt die Kostennote zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwalt B.________ wird durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung des Beschuldigtem im oberinstanzlichen Verfahren somit für einen Aufwand von 25.5 Stunden und Auslagen von total CHF 608.40, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit CHF 6'147.95 entschädigt.