a SIS-Verordnung-Grenze erfüllt ist. Zu prüfen ist gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zusätzlich, ob vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Der Beschuldigte beging sexuelle Handlungen mit Kindern, für welche Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB die obligatorische Landesverweisung vorsieht. Mit dieser Straftat hat er die sexuelle Integrität der im Tatzeitpunkt erst 15-jährigen und ihm völlig fremden C.________ verletzt und ihre ungestörte sexuelle Entwicklung gefährdet.