Die Dauer der Landesverweisung ist aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). Dabei besteht zwischen der Dauer der Strafe und jener der Landesverweisung in der Regel eine gewisse Übereinstimmung (vgl. zum alten Recht BGE 123 IV 107). Vorliegend wurde der Beschuldigte wegen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Eine Landesverweisung für die Mindestdauer von fünf Jahren scheint angemessen.