51 von Art. 3 Abs. 1 KRK sowie Art. 11 Abs. 1 BV auch aus Kindesoptik zu bestätigen. Eine Kontaktpflege ist selbst bei einem Landesverweis möglich, sei es direkt anlässlich gemeinsamer Ferien, sei es indirekt mittels Post, Telefon, SMS, WhatsApp, Videotelefonie, Sprachnachrichten oder dergleichen. Ferner steht es J.________ offen und ist ihr grundsätzlich auch zumutbar, zusammen mit dem Beschuldigten und dem gemeinsamen Sohn (übergangsmässig) nach Costa Rica zu ziehen.