Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liesse selbst der Umstand, dass K.________ mit J.________ in der Schweiz verblieben würde und eine enge Eltern-Kind-Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat Costa Rica praktisch nicht aufrecht erhalten werden kann, eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21 E. 6.3). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2).