49 Ziff. 3.2). Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass es J.________ grundsätzlich möglich bzw. zumutbar wäre, mit K.________ (gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder teilweise) nach Costa Rica umzuziehen, auch wenn sie verständlicherweise lieber in der Schweiz bleiben möchte. Sie spricht Spanisch und war bereits mehrmals, auch für längere Zeit in Costa Rica, wobei sie insbesondere die Familie des Beschuldigten kennenlernte.