48 doch am X.________ (Datum) zur Welt (pag. 1084). Seit dem 6. Februar 2020 leben der Beschuldigte und J.________ zusammen in der Schweiz. Nach kurzer Zeit verlobten sie sich und am 13. Mai 2020 reichte der Beschuldigte ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Ehevorbereitung ein (vgl. diesbezüglich die Ausführungen unter E. 22.2.1 oben). Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte in der Schweiz wie bereits erwähnt Kontakt zu seinem in Z.________ (Ort) lebenden Cousin, der mit einer Schweizerin verheiratet sei und zwei Kinder habe (pag. 958 Z. 6 f.;