Ende Juli 2019 reiste J.________ erneut für gut zwei Wochen nach Costa Rica, wo sie ihre Ferien gemäss eigenen Angaben mit dem Beschuldigten verbrachte und insbesondere dessen Familie kennenlernte (pag. 321). Zwischen dem 9. Oktober 2019 und dem 5. November 2019 besuchte der Beschuldigte J.________ erstmals in der Schweiz, ehe die beiden wieder nach Costa Rica flogen und dort rund neun Wochen zusammen bei der Mutter des Beschuldigten lebten (pag. 321). In dieser Zeit wurde J.________ schwanger, kam der gemeinsame Sohn K.________